Nebenwohnung anmelden
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2