Wahlhelfer werden
Allgemeine Informationen
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in tätig sind. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. die Feststellung des gesonderten Briefwahlergebnisses. Zu den Aufgaben gehört u. a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, die Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale, die Entscheidung über Beschlussfälle.
Zuständige Stelle
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung und ein Erfrischungsgeld.