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Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern


Allgemeine Informationen

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Voraussetzungen

  • Sie sind allein sorgeberechtigt,
  • Zustimmung des anderen Elternteils,
  • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
  • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Weitere Informationen

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

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