Erdaufschluss für Brunnen beantragen
Sie möchten einen Brunnen bohren? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen. Mit einer Bohrung in das Erdreich können Sie das Grundwasser beeinflussen.
Wenn durch die Bohrung Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden, die sich negativ auf das Grundwasser auswirken, ist anstelle einer Anzeige eine Erlaubnis erforderlich.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Reichen Sie hierzu die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
Die zuständige Stelle prüft, ob durch die Bohrung gefährliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Zudem prüft sie, für welchen Zweck Sie den Brunnen bohren möchten.
Gegebenenfalls erhalten Sie nach der Prüfung eine Anzeigebestätigung. Falls es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt, werden Sie darüber informiert, dass die Benutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Sie beabsichtigen einen Brunnen zu bohren, aus dem Sie Wasser entnehmen wollen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
Gebühren (Kosten)
EUR 30,00 bis 156,00 je Bohrung/Erdaufschluss.
Fristen
Sie müssen die Bohrung mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzeigen.
Anträge / Formulare
Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen für die Anzeige von Bohrungen einen entsprechenden Vordruck. Liegen keine Vordrucke vor, kann die Anzeige auch formlos erfolgen.
Weitere Informationen
Bei geologischen Untersuchungen müssen Sie die Bohrung zudem 2 Wochen vorher anzeigen.
Bei Bohrungen größer als 100 Meter müssen Sie dies dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) anzeigen.