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Verkürzung der Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen beantragen


Zugelassene Überwachungsstellen können eine verkürzte Prüffrist für überwachungsbedürftiger Anlagen fordern, die dann von der zuständigen Stelle angeordnet wird.

Allgemeine Informationen

Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.

Verfahrensablauf

  • Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
  • Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

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