Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen
Allgemeine Informationen
Als Inhabende eines Betriebes, welcher den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, müssen Sie eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.