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Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen


Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie digital oder schriftlich.

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen beziehungsweise zu beheben.

untere Bauaufsichtsbehörde

Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:

  • wenn der Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist
  • das beschriebene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält
  • Antrag (digital oder schriftlich)

Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

keine

Widerspruch

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

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