Nebenwohnung anmelden
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 19.11.2015
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
BMI, Dr. Laier, RL VII2