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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde beantragen


Volltext

Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Logopädin« bzw. »Logopäde« führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden hat.
  • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

Ansprechpunkt

Die Erlaubnis erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie

Hinweise (Besonderheiten)

Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.

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