Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungsliste

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde

nach oben zurück