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Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen


Allgemeine Informationen

Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

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