Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Allgemeine Informationen
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Formulare
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §§ 4, 5, 11 und 13 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt zur Einleitung von Abwasser ins Grundwasser / in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß DIN 4261
- Antrag auf Genehmigung / Änderung einer Indirekteinleitung