Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Personalausweis für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschland beantragen


Als Deutscher mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht im Inland nach dem Personalausweisgesetz.

Es ist Ihnen trotzdem möglich, bei einer Auslandsvertretung oder jeder Personalausweisbehörde im Inland einen Personalausweis zu beantragen.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Wichtig Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Gebühren (Kosten)

•    für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
•    für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
•    für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
•    für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
•    Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
•    Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00

•    Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 4 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG);

§ 8 Absatz 8 Personalausweisgesetz (PAuswG);

§ 35 Personalausweisgesetz (PAuswG);

§ 2 KonsG

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
nach oben zurück