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Kinderreisepass melden


Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

  • Kinderreisepass
  • Kinderreisepass melden wegen Diebstahl
  • Kinderreisepass melden wegen Verlust
  • Kinderreisepass melden wegen Wiederauffinden
  • Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung
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