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Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen


Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen eine spätere Einschulung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

Allgemeine Informationen

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden.

Verfahrensablauf

Sie können einen Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht über die Grundschule beim Landesschulamt einreichen.

  • Der Antrag ist zu begründen (mit entsprechenden Unterlagen).
  • Die Grundschule führt mit Ihnen daraufhin ein Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten.
  • Sie nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet diese Stellungnahme mit dem Protokoll des Beratungsgesprächs an das Landesschulamt.
  • Das Landesschulamt entscheidet nach Bewertung der möglichen Förderung zum Erreichen der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Lernstart über die Verschiebung.
  • Sie bekommen einen Bescheid mit der Entscheidung des Landesschulamtes.

Die Grundschule wird vom Landesschulamt informiert.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet und ist schulpflichtig
  • Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • Vorlage der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung über die Schulfähigkeit

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Es ist empfehlenswert, den Antrag gleich bei der Schulanmeldung zu stellen.

Siehe auch

  • Zurückstellung vom Schulbesuch
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