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Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen


Sie haben einen Oldtimer, den Sie nur zu Veranstaltungen fahren? Informieren Sie sich hier über ein Oldtimer-Kennzeichen.

Allgemeine Informationen

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, können Sie ein rotes 07er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragen. Entscheidend ist der Tag der 1. Zulassung.

Für Ihr Fahrzeug, das bereits vor dem 01. März 2007 ein rotes Kennzeichen hatte, aber noch nicht 30 Jahre alt war, besteht Bestandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem, wenn Sie mehrere Oldtimer-Fahrzeuge besitzen. Sie können beliebig viele Oldtimer unter einem Kennzeichen eintragen lassen. Zudem müssen Sie keine Hauptuntersuchung vornehmen.

Dabei dürfen Sie die Fahrzeuge aber nur unter folgenden Bedingungen nutzen:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen,
  • sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen,
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Sie dürfen das Kennzeichen nur an Fahrzeugen verwenden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.

Zuständige Stelle

 Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs und
  • ein geeigneter, privater Stellplatz

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung/Nachweis des Bedarfs)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • polizeiliches Führungszeugnis (zu erhalten beim Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
  • eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) im Original
  • wenn Zulassungsbescheinigung Teil II nicht existiert: Ursprungszeugnis
  • Abmeldebescheinigung (Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
  • Nachweis des Eigentums
  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung (Art, Ident-Nr., Erstzulassung)

Gebühren (Kosten)

 Es fallen Gebühren an. Diese hängen von der Art und der Anzahl Ihrer Fahrzeuge ab.

Fristen

Keine.

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